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Kleinkrafträder bestimmen vor allem im Sommerhalbjahr das Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen in hohem Maße, verließen doch ab 1964 bis Ende 1981 ca. 2,5 Millionen Stück die Montagebänder des VEB Fahrzeug-und Jagdwaffenwerk Ernst Thälmann" in Suhl. Dennoch besteht trotz stetig steigender Produktion nach wie vor eine rege Nachfrage. Der Grund: Die Simson-Kleinkrafträder be­sitzen ein außerordentlich hohes Leistungs­vermögen und sind hinsichtlich Zuverlässig­keit und Wirtschaftlichkeit kaum zu überbie­ten.

Definition Kleinkraftrad"

Kleinkrafträder sind Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h" - §84 StVZO. Wird auch nur eines dieser Kriterien überschritten, ist die Bezeich-nung.Kleinkraftrad" nicht mehr zutreffend -es wird die Fahrerlaubnis der Klasse 1 be­nötigt. Jugendliche Bastler, die beispiels­weise durch Frisierarbeiten die Motorleistung erhöhen und danach die Höchstgeschwindig­keit von 60 km/h mit ihrem Fahrzeug über­schreiten, mögen sich das merken. Sie ver­stoßen damit gegen die StVZO und können dementsprechend von der Volkspolizei zur Verantwortung gezogen werden. Für Kleinkrafträder, die mit Knieschluß ge­fahren werden, wie beispielsweise das S51, ist auch die Bezeichnung Mokick" gebräuch­lich. Die Wortkombination setzt sich aus den Begriffen Motor" und Kickstarter" zusam­men. Diese Bezeichnung trifft im Prinzip für alle Simson-Kleinkrafträder mit motorrad­ähnlichem Charakter zu. Mopeds sind Kleinkrafträder, die mit Tret­kurbeln ausgerüstet sind. Mit ihnen wird der Motor angeworfen, gleichzeitig muß aber auch die behelfsmäßige Fortbewegung des


Rades ohne Motorkraft möglich sein. Moped" ist somit die Abkürzung für Motor" und Pedalantrieb". Dieser Klasse entsprachen die früher produzierten Klein­kraftradtypen SR1, SR2 und SR4-1 Spatz". Der in der DDR gebräuchliche Begriff Klein­roller" definiert ein Kleinkraftrad mit Rol­lercharakter. Fahren mit Knieschluß ist bei ihm nicht möglich. Ein typischer Vertreter dieser Klasse ist die Schwalbe". Die heutigen Suhler Kleinkrafträder sind all­gemein zur Beförderung von zwei Personen zugelassen.

Zum Führen eines Kleinkraftrades ist gemäß §85 StVZO eine Fahrerlaubnis erforderlich. Sie kann nach Vorlage eines ärztlichen Gut­achtens gemäß §10 und Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung gemäß §13 StVZO bei der zuständigen Zu­lassungsstelle der Deutschen Volkspolizei beantragt werden. Zur Aneignung der not­wendigen verkehrsrechtlichen Kenntnisse ist es empfehlenswert, eine öffentliche Fahr­schule oder die speziellen Lehrgänge in Be­trieben, GST, Motorsportklubs des ADMV, Schulen und Wohngebieten zu besuchen.

Versicherung und Registrierung

Die Inbetriebnahme eines Kleinkraftrades ist erst nach Abschluß einer Kraftfahr-Haft-pflichtversicherung bei der Staatlichen Ver­sicherung der DDR zulässig. Der Jahresbetrag beträgt in der DDR 8,50 M und in der Haupt­stadt der DDR, Berlin, 10,50M jährlich. Als Zahlungsnachweis werden Wertmarken aus­gegeben. Diese Wertmarken sind während des gesamten Jahres bei den Dienststellen der Staatlichen Versicherung der DDR und im Zeitraum vom 1. März bis 30. April bei allen Sparkassen, Filialen der Deutschen Noten­bank,  Banken für Handwerk und Gewerbe 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Kleinkrafträder eine Kasko-Versicherung ab­zuschließen. Der jährliche Beitragssatz für eine Kasko-Versicherung mit 100,-M Selbst­beteiligung beträgt 24,-M, der Beitrag für eine Teilkasko-Versicherung 8,-M. Kleinkrafträder werden seit 1977 nicht mehr bei den Zulassungsstellen der Deutschen Volkspolizei registriert. Eine Betriebserlaub­nis wird beim Kauf des Fahrzeugs mit aus­gehändigt. Sie enthält die technischen Anga­ben des jeweiligen Fahrzeugtyps und auch den Fahrzeughalter. Die technischen Über­prüfungen werden hierin vermerkt. Besitz- und technische Veränderungen an Kleinkrafträdern sind demzufolge bei den Zulassungsstellen der DVP nicht mehr mel­depflichtig. Es wird jedoch empfohlen, daß sich der Kleinkraftradbesitzer die von den Werkstätten vorgenommenen Veränderun­gen, wie Motor- oder Rahmenaustausch, Neulackierung in verändertem Farbton sowie sonstige "Umbauten, schriftlich bestätigen läßt. Bei selbst durchgeführten Umbauten sind die Quittungen der Kaufteile aufzube­wahren. Diese Unterlagen werden bei der Bearbeitung von Versicherungsfragen, Ga­rantieansprüchen und Verlustmeldungen be­nötigt.

Modellübersicht/Unterscheidungs­merkmale

An keinem anderen in der DDR produzierten Kraftfahrzeugtyp wird so deutlich wie an den Suhler Kleinkrafträdern, welche Entwicklung die Fahrzeuge hinsichtlich Sicherheit, tech­nischer Perfektion, Zuverlässigkeit und Lei­stung in den letzten Jahren genommen haben. Dank ihrer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und ihrer für diese Fahrzeug­klasse überdurchschnittlich leistungsstarken Motoren sind sie sowohl für Stadt- und Kurz­streckenfahrten als auch für Überlandfahrten größeren Ausmaßes geeignet. Selbst in der Auslandstouristik spielen die Suhler Klein­krafträder infolge ihrer Zuverlässigkeit eine immer größere Rolle.

Die nachfolgende Übersicht berücksichtigt die Simson-Kleinkraftradmodelle, die in den


Anlagen  1  bis 5 enthalten die technischen Daten.

Typenreihe KR 51/1

Der Kleinroller des Typs Schwalbe" (Bild 1-1) ist ein sogenanntes Allwetterfahrzeug. Durch den hervorragenden Schmutzschutz wird er insbesondere von Frauen gern ge­fahren. Er gilt als das ideale Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeitsstelle. Dieser Kleinkraftradtyp wurde erstmalig als Zweisitzer entwickelt und von 1964 bis 1980 produziert. Als Antriebsquelle dient ein robu­ster, gebläsegekühlter 2,65-kW-Einzylinder-Zweitaktmotor11 mit Dreiganggetriebe. Bei der Konzipierung der Typenreihe wurden fortschrittliche Wege beschritten. Neben Voll-schwingenfahrwerken mit großen Feder­wegen und wirksamen Vollnabenbremsen sind die Räder austauschbar. Ferner wurde großer Wert auf Wartungsfreiheit gelegt. Als Folge konnten alle Schmiernippel entfallen und wurde der Kettentrieb staubdicht mittels Gummischutzschläuchen gekapselt. Außer­dem erleichtern Steckachsen die Demontage der Räder, wobei der Hinterradantrieb kom­plett an der Hinterradschwinge verbleibt. Vervollständigt werden konnte dieser Typ -wiederum erstmalig bei einer derartigen Fahrzeugklasse - mit Blinkleuchten, Stop-licht, Parklicht und einem Gleichstrom-Signalhorn. Die Voraussetzungen dafür wur­den durch den während der Fahrt aufladba­ren Bleisammler geschaffen. Ein solider Gepäckträger mit verstellbarem Spannband gehört zur Grundausstattung. Im Produktionszeitraum wurden verschie­dene Detailverbesserungen zwecks Ge­brauchswerterhöhung wirksam. Genannt seien eine verlängerte Sitzbank, ein höheres Motordrehmoment sowie funktionsverbes-serte Bremsen.

An die Schwalbe" kann ein typgeprüfter und im Fachhandel erhältlicher Kindersitz mon­tiert werden. Ferner ist das Fahrzeug bei Ver­wendung typgeprüfter Bauteile für den An-hgngerbetrieb zugelassen.

1) kW = Kilowatt; 1 kW = 1,36 PS oder 1 PS = 0,736 kW

KR 51/1 und KR 51/1 F: Diese beiden Grund­modelle der Rollertypenreihe sind mit Fe­derbeinen mit Reibungsdämpfung ausgestat­tet. Zur äußeren Kennzeichnung dienen die Farben sandgrau und blau. Die Getriebe­schaltung erfolgt durch einen Schaltdrehgriff auf der linken Lenkerseite oder wahlweise durch Fußschaltung mittels einer Schalt­wippe.

KR 51/1 K; Bei dieser Komfort-Variante des Kleinrollers wurden für die Radfederungen erstmals hydraulische Zweikammerdämpfer eingesetzt. Der Fahrkomfort erhöhte sich da­durch erheblich, da die Bodenhaftung der Räder bedeutend verbessert werden konnte. Ferner bietet eine verlängerte Doppelsitzbank günstigere Voraussetzungen für den Sozius­betrieb. Die Fahrzeuglackieiung erfolgte in weiß und saharabraun.

KR 51/1 S: Diese von 1968 bis 1980 pro­duzierte Roller-Sonderausführung besitzt als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal eine automatische Kupplung. Sie ermöglicht auch ungeübten Nutzern ein bequemes Anfahren, ohne Gefahr zu laufen, den Motor dabei ab­zuwürgen. Und da gleichzeitig Fußschaltung und Kupplungsbetätigung kombiniert wur­den, konnte der Kupplungshandhebel am Lenker entfallen. Ferner wurden die Lichtlei­stung des Scheinwerfers auf 25/25 W erhöht, die Zündspule  außerhalb  des  Motors an-


geordnet, die Schutzhülsen der vorderen hy­draulisch gedämpften Federbeine verchromt. Die Lackierung erfolgte in olivbeige und si­gnalrot.

Typenreihe SR 4

Bei der SR 4-Typenreihe galt es, mit mölichst vielen Baugruppen des Rollers KR 51 einen völlig neuen sportlichen Fahrzeugtyp, insbesondere für die junge Generation, zu schaffen. Es gelang durch Übernahme des Triebwerkes, der Radfederungen, der Räder und Bremsen, des bewährten Hinterrad­antriebes, des Lenkers, der Sitzbank und der gesamten elektrischen Anlage. Bekannte Vertreter dieser Typenreihe sind die Modelle SR 4-1 Spatz", SR 4-2 Star", SR 4-3 Sper­ber" und SR 4-4 Habicht", wobei der Sper­ber" aufgrund der Motorleistung von 3,4 kW und somit höherer Fahrgeschwindigkeit als Motorrad ausgelegt war. Alle SR 4-Modelle können mit einem typ­geprüften Kindersitz ausgerüstet werden. Ebenso ist Anhängerbetrieb möglich.

SR 4-2 Star": Dieses zweisitzige Kleinkraft­rad (Bild 1-2) weist bereits einen mo­torradähnlichen Charakter auf. Infolge des stabilen Rohr-Prägerahmens mit feststehen­den Fahrerfußrasten und den Langschwin­gen-Radfederung besitzt es sehr gute Fahreigenschaften, die sogar eine sportliche Fahr­weise ermöglichen. Das strapazierfähige Dreigangtriebwerk mit Gebläsekühlung und Fußschaltung sowie einer Leistung von 2,5 kW unterstützt diese Tendenz. Obwohl die Anordnung des Kraftstoffbehäters das Fahren mit Knieschluß schon zuläßt, wurde dennoch ein freier Durchstieg vor­gesehen, um auch Benutzern der mittleren und älteren Generation das Aufsitzen zu er­leichtern.

Der Schmutzschutz ist durch die voluminösen Kotflügel recht gut. Trotzdem kann noch ein


Beinschutzblech nachgerüstet werden, so daß eine Schutzwirkung erreicht wird, die der des Kleinrollers nicht viel nachsteht.

SR 4-4 Habicht": Bei diesem Spitzenmodell der SR 4-Typenreihe (Bild 1-3) mit einer Mo­torleistung von 2,5 kW wurde in der Klein­kraftradklasse erstmals ein Vierganggetriebe eingesetzt. Ferner erhielt das Fahrzeug einen großen Kraftstoffbehälter, der unmittelbar an die verlängerte Sitzbank anschließt und somit eine echte Motorradsitzposition ermöglicht, hydraulisch gedämpfte Federbeine und einen

steiferen Rahmen, was die Fahrstabilität er­heblich verbesserte.

Zum Einsatz kamen ein 25/25-W-Scheinwer-fer und eine außenliegende Zündspule. Das steigerte den Gebrauchswert merklich.

Typenreihe S 50

Mit dieser Typenreihe schufen die Suhler Fahrzeugbauer eine Serie von Kleinkraft­rädern, die sich lediglich hinsichtlich des Leistungsvermögens noch vom Motorrad unterscheiden. Motorradtypische Baugrup­pen wie Teleskopgabel und verstellbarer niedriger Rohrlenker unterstreichen den Mo­torradcharakter.

Das fahrtwindgekühlte Triebwerk mit einer Leistung von 2,65 kW und drei Gängen erhielt hinsichtlich Leistung und Drehmoment ver­besserte Kennwerte. Die thermische Stand­festigkeit des Triebwerkes in allen Fahrsitua­tionen gewährleistet die großflächige Ver-rippung von Zylinder und Zylinderkopf. Im Grundaufbau entspricht das Triebwerk aber den Vorgängermodellen. Lediglich die äßere Gestaltung wurde dem sportlichen Fahr­zeugcharakter angepaßt. Die langhubige Teleskopgabel mit hydrauli­schem Endanschlag und die Hinterrad­schwinge , mit hydraulisch gedämpften Fe­derbeinen verleihen dem Fahrzeug in Ver­bindung mit dem stabilen, verschraubten Rohrrahmen hervorragende Fahreigenschaf­ten.

Vorder- und Hinterradbremse wurden in ihrer Wirksamkeit erhöht. Durch Einsatz eines großvolumigen Ansauggeräuschdämpfers und weiterer Maßnahmen konnte das Ge­samtfahrgeräusch auf 77 dB (AF) abgesenkt werden. Ferner wurde die Abgasanlage zwecks Erleichterung des Radausbaus auf der rechten Fahrzeugseite angeordnet und ein modern gestalteter Kraftstoffbehälter mon­tiert.

Auch für die S 50-Modelle sind bauart­genehmigte Kindersitze im Fachhandel er­hältlich. Ebenso ist Anhängerbetrieb gestat­tet, wobei jedoch die Beleuchtung des An­hängers der Heckbeleuchtung des Zugfahr­zeugs entsprechen muß.


S 50 N; Dieses Grundmodell weist den glei­chen Fahrkomfort auf wie alle anderen Mo­delle der S 50-Reihe. Lediglich die elektrische Anlage wurde so weit minimiert, wie es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen. Hier­bei wurde aus Sicherheitsgründen jedoch nicht auf das Bremslicht verzichtet. An Besonderheiten sind zu verzeichnen: Die Stomversorgung des Signalhorns erfolgt über eine Trockenbatterie, die Farbe des Fahrzeugs ist blau, an den Federbeinen sind schwarze Plastschutzrohre eingesetzt, die Beifahrerfußrasten sind an der Hinterrad­schwinge befestigt.

Das S 50 N erfordert sehr wenig Wartung und ist speziell für den Einsatz in verkehrsarmen Gebieten (Land- und Forstwirtschaft) konzi­piert worden.

S 50 B: Bei diesem Kleinkraftrad wurde erst­malig eine Vierleuchten-Blinkanflage mit 21 W Leistung pro Leuchte eingeführt. Zur Ab­sicherung der Energiebilanz kamen eine 12-Ah-Batterie und eine entsprechend ab­gestimmte Ladeanlage zum Einsatz. Mit die­sen Maßnahmen erhöhte sich die Verkehrs­sicherheit beträchtlich. Alle S 50 B-Typen (auch S 50 B 1 und S 50 B 2) wurden in den Farben rapsgelb, kirschrot, saharabraun und saftgrün geliefert. Ver­chromte Federbeinschutzrohre verbesserten das Gesamtaussehen des Fahrzeugs.

S 50 B 1: Dieses Modell löste das Modell S 50 B ab. Im Zuge der weiteren Gebrauchswert­erhöhung konnte jedoch die ScheinWerfer-lichtleistung auf 25/25 W gesteigert und die elektrische Anlage um Standlicht und Licht­hupe erweitert werden. Eine außenliegende Zündspule und der Einsatz einer Drosselspule für das Rücklicht erhöhten die Funktions­sicherheit. Am Rahmenausleger ange­schraubte Fußrasten bieten auch dem Bei­fahrer einen hohen Fahrkomfort.

S 50 B 2: Bei diesem Spitzenmodell der S 50-Baureihe (Bild 1-4) wurde eine völlig war­tungsfreie elektronische Magnetzündanlage eingebaut und die Lichtleistung des Schein­werfers auf 35/35W erhöht. Diese Ausstat­tungsdetails waren zum Zeitpunkt des Se­rienanlaufs im Jahre 1976 einmalig.

Alle Einstell- und Wartungsarbeiten an der Zündanlage entfallen, und die Zündker­zenstandzeit ist drei- bis fünfmal größer als bei unterbrechergesteuerten Zündanlagen.

Typenreihe S 51

Das Hauptmerkmal dieser seit Mitte 1980 pro­duzierten Modelle ist der Einsatz eines neu­entwickelten 50-cm2-Triebwerks mit 2,72 kW Leistung in moderner Form und verbesserten Drehmomentwerten. Die Vorteile bestehen u.a. in folgendem:

-    Senkung des Kraftstoffverbrauchs um ca.
10%.

-    Wahlweiser Einsatz von ziehkeilgeschalte-
ten Drei- oder Vierganggetrieben.

-    Höhere thermische Belastbarkeit.

-    Tellerfederkupplung.

-    Senkung der Triebwerksgeräusche.

-    Qualitätsverbesserung des Schwunglicht-
primärzünders, Erhö
hung der Mindestlicht-
leistung auf 25W.

-    Erhöhung      der      Nutzungsdauer      auf
40000km.

-    Größere Servicefreundlichkeit.

Die Fahrleistungen, speziell bei Soziusbetrieb und im bergigen Gelände, steigen durch den leistungsstärkeren Motor merklich an. Ferner konnte durch die außenliegende Zündspule


die Lichtleistung einheitlich auf 25W fest­gelegt werden.

Die eingangs angesprochene größere Ser­vicefreundlichkeit kommt darin zum Aus­druck, daß alle Reparaturarbeiten am Trieb­werk - außer Arbeiten an der Kurbelwelle und am Getriebe - ohne Ausbau und Demon­tage des Motors erledigt werden können. Fahrwerkseitig bauen die S 51-Modelle auf die S 50-Modelle auf. Ein moderner Flachscheinwerfer und eine veränderte Grafik unterscheiden die Fahrzeuge jedoch deutlich voneinander.

Analog den S50-Typen sind auch bei den S51-Typen typgeprüfte Kindersitze sowie Anhängerkupplungen zugelassen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Buches wurden vom Suhler Stammbetrieb des IFA-Kombinates für Zweiradfahrzeuge folgende Modelle im Handel angeboten.

S 51 N: Dieses Grundmodell (Bild 1-5) mit einfachster elektrischer Ausstattung ist mit einem Dreiganggetriebe ausgerüstet. Beacht­lich sind dagegen die Funktionsverbesserun­gen an der Zündanlage. Durch eine ver­änderte Anordnung des Unterbrechers ist jedes Verölen im Fahrbetrieb ausgeschlos­sen. Außerdem besitzt das Fahrzeug eine außenliegende Zündspule, die wegen der geringen thermischen Belastung eine höhere

Funktionssicherheit aufweist. Erstmals be­trägt bei diesem einfachsten Ausstattungs­modell die Scheinwerferlichtleistung 25/25W.

S 51 B 1-3: Dieses Modell mit Dreigang­getriebe besitzt die komplette elektrische Ausstattung (Vier-Leuchten-Blinkanlage, Standlicht, 25-W-Scheinwerfer, Lichthupe). Neu ist die Schalterkombination auf der lin­ken Lenkerseite. Abblend- und Lichtschalter sowie die Betätigungsknöpfe für die akusti­sche und optische Signalgabe sind in einer Baueinheit untergebracht.


Die sinnfällige Schaltrichtung des Blinkschal­ters - nach rechts schalten bedeutet auch rechts blinken - vermeidet irritierendes Falschblinken durch Verwechseln der Schalt­richtung.

S 51 B 1-4: Dieses Modell gleicht in der tech­nischen Ausstattung - bis auf das Viergang­getriebe - völlig dem Typ S 51 B 1-3. Zur Unterscheidung der Gangzahl des Triebwerks ist in den Kupplungsdeckeln jeweils die 3 oder 4 eingegossen.

S 51 B 2-4: Das S 51 B 2-4 als komfortabelstes